Im berufsbegleitenden Studium müssen wöchentlich mindestens 20 Stunden berufliche Tätigkeit im Studiumsbereich ausgeübt werden. Die meisten Studierenden arbeiten 100 Prozent der Normalarbeitszeit. Über Ausnahmeregelungen bei Arbeitslosigkeit oder Betreuungspflichten entscheidet die Schulleitung.
Für den prüfungsfreien Eintritt ins 1. Semester ist nebst guten Kenntnissen in der deutschen Sprache eine abgeschlossene, enschlägige Berufslehre erforderlich. Das bedeutet eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Maschinenbau-, Elektronik-, Elektroinstallations-, Informatikberuf oder einem artverwandten Beruf. Zur persönlichen Abklärung der beruflichen Vorbildung steht der Studienleiter, nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat, gerne zur Verfügung.
Über die Aufnahme in ein höheres Semester entscheidet die Schulleitung aufgrund einer persönlichen Besprechung. Studierende einer anderen Technikerschule werden unter Berücksichtigung der bisherigen Leistungen in dasjenige Semester aufgenommen, für welches sie gemäss den Promotionsbestimmungen unserer Schule die Bedingungen erfüllen.